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Gesetze & Vorschriften

Ein gut funktionierendes Bildungssystem beruht auf klaren Regeln und Gesetzen, die sicherstellen, dass Schüler:innen eine qualitativ hochwertige Ausbildung erhalten. Schulische Gesetze bilden das Rückgrat der Bildungseinrichtungen und gewährleisten einen geregelten Ablauf des Unterrichts sowie den Schutz und die Förderung der Schüler.

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Das Schulgesetz schafft klare Rahmenbedingungen für den Schulalltag, fördert Gerechtigkeit und Chancengleichheit und sorgt für eine qualitativ hochwertige Bildung. Indem es Schülerrechte schützt und den Lehrern Richtlinien gibt, ermöglicht es eine positive Lernerfahrung für alle Beteiligten. Das Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) finden Sie hier.

 

 

 

Schulische Verwaltungsvorschriften dienen als Leitfaden für die interne Verwaltung, Kommunikation und Entscheidungsfindung und tragen maßgeblich zum Erfolg und zur Qualität einer Bildungseinrichtung bei. Sie legen fest, wie bestimmte Aufgaben und Prozesse in der Schule durchgeführt werden sollen. Sie geben klare Anweisungen zu Verantwortlichkeiten, Befugnissen und Kommunikationswegen für Schulleiter:innen, Lehrkräfte, Verwaltungsmitarbeiter:innen, Schüler:innen und Erziehungs- und Personensorgeberechtigte. Die für Schule relevanten Verwaltungsvorschriften des Landes Brandenburg finden Sie hier.

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Die Unterrichtsinhalte werden durch landesspezifische Rahmenlehrpläne reguliert. Sie definieren, welche Fächer gelehrt werden sollen und welche Kenntnisse und Fähigkeiten die Schüler:innen erwerben sollten. Dies stellt sicher, dass der Unterricht eine ausgewogene Mischung aus grundlegendem Wissen, Fachkenntnissen und relevanten Kompetenzen vermittelt. Die Rahmenlehrpläne des Landes Brandenburg finden Sie hier.

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