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Beurlaubung/Freistellung
Die Beurlaubung einer/eines Schüler:in vom Besuch des Unterrichts oder anderer teilnahmepflichtiger schulischer Veranstaltungen kann nur aus wichtigen Gründen auf schriftlichen Antrag der Eltern erfolgen. Der Antrag soll rechtzeitig bei der Schule eingereicht werden, so dass dieser eine angemessene Bearbeitungsfrist zur Verfügung steht. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes richtet sich nach den Bestimmungen der Verwaltungsvorschriften über die Organisation der Schulen in inneren und äußeren Schulangelegenheiten (VV-Schulbetrieb - VVSchulB) vom 29. Juni 2010, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2021. Diese können Sie einsehen unter https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/vv_schulbetrieb#8
Im Interesse eines sicheren Heimwegs ist
- bei abweichenden Abholungen Ihres Kindes vom Schulgelände (z.B. durch Großeltern, Verwandte etc.) bzw.
- bei Abweichungen vom Schulweg (z.B. durch den Besuch befreundeter Klassenkameraden, Fahrt mit einer anderen Buslinie u.Ä.)
unbedingt die Klassenlehrkraft, die aufsichtsführende Lehrkraft oder das Sekretariat schriftlich zu informieren, um somit im Interesse aller Beteiligten einen möglichst sicheren Nachhauseweg zu gewährleisten.
Auch eine unerwartete Abholung durch Dritte kann nur nach vorheriger Absprache, Vollmacht und ggf. Identitätsnachweis mittels amtlichem Dokument erfolgen.
Nutzen Sie gern diese Vorlage für die Vollmacht: Vollmacht_Heimweg