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Infos zum Coronavirus
Schutzwoche in der ersten Schulwoche
In der ersten Schulwoche nach den Sommerferien soll für nicht-immunisierte Schüler:innen eine dreimalige Testpflicht - Montag, Mittwoch und Freitag - gelten. Wer keinen Genesenen- oder Impfnachweis führen kann, darf die Schule nur mit einem Nachweis über einen mit negativem Ergebnis durchgeführten Antigen-Schnelltest betreten. Geimpfte und genesene Schüler:innen sowie in der Schule Tätige können sich freiwillig selbst testen. Die für die Schutzwoche erforderlichen Tests werden vor Beginn der Sommerferien ausgegeben.
Infektionsschutz
Bei Covid-19-typischen Krankheitszeichen müssen betroffene Personen der Schule fernbleiben: trockener Husten, Fieber, Atembeschwerden, zeitweiser Verlust von Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen u.a. Beschäftigte weisen eine Erkrankung durch ärztliches Attest nach, Schüler:innen sind zu entschuldigen.
Weiterhin gilt, dass die einfachsten und effektivsten Schutzmaßnahmen gegen eine Corona-Infektion im Verantwortungsbereich jeder und jedes einzelnen liegen (Handhygiene, Hust- und Niesetikette). Schüler:innen und alle in der Schule Tätigen können im Innen- und Außenbereich der Schule freiwillig eine Maske tragen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf folgenden Internetseiten: