Gemäß § 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes werden alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig.
An unserer Schule heißen wir Kinder aus den Einzugsgebieten Blankensee, Thyrow, Großbeuthen, Kleinbeuthen und Märkisch Wilmersdorf herzlich willkommen. Gemäß der Schulbezirkssatzung der Stadt Trebbin gibt es auch Überschneidungsgebiete, die zu unserem Einzugsgebiet gehören. Dazu gehören Glau, Schönhagen und Stangenhagen.
Wenn Ihr Kind zu den genannten Einzugsgebieten gehört, die Schulanmeldung an unserer Grundschule bevorsteht, bitten wir Sie, auf Aushänge in der Kindertagesstätte Ihres Kindes zu achten und sich anschließend telefonisch bei uns zu melden, um einen Termin für ein gemeinsames Kennenlernen mit Ihnen und Ihrem Kind zu vereinbaren.